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DATENSCHUTZ
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DATENSCHUTZ
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Die erteilte Einwilligung zur Speicherung der Daten, der E-Mail-Adresse sowie deren Nutzung zum Versand des Newsletters können Sie jederzeit widerrufen, etwa über den “Abmelden”-Link im Newsletter.
Datenschutzerklärung AccessWidget: Die EHG Ennshafen GmbH nutzt zur Herstellung einer möglichst digitalen barrierefreien Website die Services der AccessiWay GmbH, ansässig in Wien, Österreich. Um die Website technisch barrierefrei zur Verfügung zu stellen, werden dazu rein technische Daten an den Server der AccessiBe Ltd, Israel (DSGVO konform durch Angemessenheitsbeschluss) , mit EU Serverstandort Brüssel / Belgien (DSGVO konform und zusätzlicher SCC, Standard Contractual Clause) übermittelt. Diese Daten werden SSL3 verschlüsselt und nach Abruf der barrierefreien, technischen Informationen sofort gelöscht. Es findet keine Datenspeicherung statt. Übermittelt werden ausschließlich die IP Adresse, User Agent (Web Browser) und Refer Website. Es werden keine Cookies gesetzt oder gespeichert, der Datentransfer ist rein technischer Natur bedingt und dient zur technischen Herstellung einer barrierefreien Website.
Datenschutzerklärung Reedereiportal-Schiffsanmeldung: Datenschutz_Reedereiportal-Schiffsanmeldung_download
Datenschutzerklärung zur Videoüberwachung LZE-Bürogebäude: Der Zweck der Videoüberwachung in diesem Fall ist Vandalismusprävention und Sorgfaltspflicht für das gesamte Gebäude-Sicherheitssystem im Interesse der Mieter und der Vermieterin, Aufklärung und Verfolgung von Strafdaten, Sachverhaltsaufklärung bei Einbruch, Aufklärung nach Missachtung von Vorschriften und nachfolgenden (mutwilligen) Beschädigungen, Vermeidung von Unfällen und Beschädigungen, Prävention und Beweissicherung bei Verletzung von Eigentumsrechten von Mietern und der Vermieterin und unterstützt damit das Hausrecht des Verantwortlichen.
Da im gegenständlichen Fall nur eine Überwachung des Eingangsbereiches (durch Hinweisschild gesondert gekennzeichnet) stattfindet mit dem oben genannten Zweck, erfolgt damit kein Eingriff in die höchstpersönlichen Lebensbereiche von Personen. Weiters erfolgt damit keinerlei Kontrolle von Arbeitnehmern. Es erfolgt kein automationsgestützter Abgleich von mittels Bildaufnahmen gewonnenen personenbezogenen Daten (Persönlichkeitsprofile, etc), es erfolgt keine Auswertung von mittels Bildaufnahmen gewonnenen personenbezogenen Daten anhand von besonderen Kategorien personenbezogener Daten als Auswahlkriterium.
Es erfolgt keine online-Überwachung, die Aufzeichnungen liegen unter Verschluss und werden in der Regel nur dann im Nachhinein verwendet, wenn entsprechende Vorfälle aufgetreten sind bzw. nachträglich Schäden offenkundig werden (zB Einbruchsalarme oder Vorfälle im Zusammenhang mit dem automatischen Schließsystem, offensichtlich erkennbare Schäden bzw. Auftreten von Fehlfunktionen an den Eingangstürelementen, die manchmal auch mit zeitlicher Verzögerung auftreten). Diese Punkte erfordern eine etwas längere Aufbewahrungsfrist, der Datenminimierungspflicht wird dadurch entsprochen, dass diese Daten längstens nach Ablauf eines Monats gelöscht werden, sofern keine nachzuverfolgenden Ereignisse eingetreten sind.
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (i.S. von § 4 Abs 3 Datenschutzgesetz) über gerichtlich oder verwaltungsbehördlich strafbare Handlungen oder Unterlassungen, insbesondere auch über den Verdacht der Begehung von Straftaten, sowie über strafrechtliche Verurteilungen oder vorbeugende Maßnahmen ist unter Einhaltung der Vorgaben der DSGVO zulässig, wenn (u.a.) sich sonst die Zulässigkeit der Verarbeitung dieser Daten aus gesetzlichen Sorgfaltspflichten ergibt oder die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten gemäß Art 6 Abs 1 lit f DSGVO erforderlich ist und die Art und Weise, in der die Datenverarbeitung vorgenommen wird, die Wahrung der Interessen der betroffenen Person nach der DSGVO und diesem Bundesgesetz gewährleistet. Durch die oben angeführten Maßnahmen ist sichergestellt, dass der Prozess dem § 12 Datenschutzgesetz („Zulässigkeit der Bildaufnahme“) entspricht, da er im Interesse des Verantwortlichen und der Mieter (als Dritte) geführt wird und die Verhältnismäßigkeit (§ 12 Abs 2 Zi 4) gewahrt wird.
Durch die getroffenen Maßnahmen ist sichergestellt, dass der Zugang zu den Bildaufnahmen durch Unbefugte ausgeschlossen ist und jeder Verarbeitungsvorgang protokolliert wird. Die Aufbewahrungsfrist ist wie begründet verhältnismäßig, außerdem erfolgt eine aktive Verarbeitung von Daten nur dann, wenn Vorfälle aufgetreten sind, die eine Nachverfolgung erfordern. Darüber hinaus ist das verwendete System nicht auf die identifizierte Erfassung unbeteiligter Personen gerichtet oder auf die gezielte Erfassung von Objekten, die sich zur mittelbaren Identifizierung solcher Personen eignen.
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